Das obere Rhonetal

Das obere Rhonetal

Auf dem Höhepunkt der Riss-Eiszeit, vor ungefähr 325‘000 bis 130‘000 Jahren, erreichte der Rhonegletscher eine Dicke von bis zu zwei Kilometern; er bedeckte die heutigen Kantone Wallis und Waadt und reichte bis Lyon.
Damals gab es weder Waadtländer noch Walliser noch einheimische Rebsorten. Doch der Rhonegletscher formte das Wallis, wie wir es kennen, und sein Schmelzwasser bildete den Lac Léman oder Genfersee, der im Grunde einfach eine Verbreiterung der Rhone ist. Weiter stromabwärts hat Frankreich die umfassende Appellation Côtes-du-Rhône geschaffen, mit den berühmten lokalen Appellationen wie Châteauneuf-du-Pape, Côte-Rôtie, Cornas, Gigondas usw. Von Genf an flussaufwärts gehören die Kantone Waadt und Wallis geographisch zur oberen Rhone. Eine Appellation, auf die man auf europäischem Niveau nur mit grossem Risiko Anspruch erheben könnte, die aber alles andere als illegitim wäre!

Extension maximale des glaciations pléistocènes.
Die grösste Ausdehnung der Gletscher im Pleistozän (vor ungefähr 1,8 Mio. bis 12’000 Jahren). Damals reichte der Rhonegletscher bis Lyon. Reben gab es damals in der Region der Alpenkette natürlich noch keine. Ebenso wenig wie Walliser oder Waadtländer.

 

AOC im Wallis und in der Waadt

Der Kanton Wallis besitzt eine umfassende AOC Wallis/Valais (Appellation d’Origine Contrôlée = kontrollierte Herkunftsbezeichnung) für die Weine der ersten Kategorie, die auf Kantonsgebiet gewachsen sind, einen je nach Sorte variierenden natürlichen Mindestzuckergehalt aufweisen und die Ertragsgrenzen von 1,4 kg/m2 für Chasselas sowie 1,2 kg/m2 für andere weisse sowie für rote Rebsorten nicht überschreiten.

Die Walliser Weingemeinden können gewisse Rebsorten und Parzellen als Grand Cru auszeichnen.

Im Kanton Waadt gibt es neben der umfassenden AOC Vaud, die sich wie die Walliser Bestimmungen an den Vorgaben des Bundes bezüglich Höchstertrag und Mindestzuckergehalt anlehnt, zusätzlich acht regionale Appellationen. Es sind dies: Chablais, Lavaux, La Côte, Côtes-de-l’Orbe, Bonvillars, Vully, Dézaley und Calamin.
Stammen 90% der Trauben aus der auf dem Etikett angegeben Gemeinde und liegt der natürliche Zuckergehalt um 5° Oechsle über dem Durchschnitt der Appellation, darf sich der Wein Grand Cru nennen. Für die Bezeichnung Premiers Grands Crus muss der Wein zu 100% vom selben Terroir und von mindestens siebenjährigen Stöcken mit einer Pflanzdichte von 6000 Stöcken pro Hektar stammen und manuell gelesen worden sein. Die Limiten für Erträge und Mindestzuckergehalt sind strenger als für Grand-Cru- oder AOC-Weine.  

Im Moment wird nicht nur im Wallis und in der Waadt, sondern schweizweit über die Pläne des Bundesamts für Landwirtschaft diskutiert, das AOC- hin zu einem europakompatiblen AOP/IGP-System (AOP = Appellation d’Origine Protégée, IGP = Indication Géographique Protégée) umzuwandeln

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